Unsere Leistungen

Qualitätssicherung im Pflegemanagement

Gute Pflege ist überprüfbare Pflege. Mit strukturierten Beratungseinsätzen und konsequentem Qualitätsmanagement sichern wir das Niveau Ihrer Versorgung.

Qualität entsteht nicht zufällig, sondern durch klare Standards, regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung.

Im Pflegemanagement der Pflegetime GmbH verbinden wir die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze mit einem internen Qualitätsverständnis, das auf Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit setzt.

Besonders wichtig sind die Beratungsbesuche bei Empfängerinnen und Empfängern von Pflegegeld. Diese dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und frühzeitig zu erkennen, wenn sich der Pflegebedarf verändert.

Unsere Leistungen

So sichern wir Qualität

  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

    die verpflichtenden Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger, fachgerecht und dokumentiert durchgeführt.

  • Pflegefachliche Begutachtung

    Einschätzung der häuslichen Pflegesituation und der Versorgungsqualität.

  • Erkennung von Risiken

    frühzeitiges Identifizieren von Gefährdungen wie Sturz-, Dekubitus- oder Mangelernährungsrisiken.

  • Strukturierte Pflegeplanung und Dokumentation

    nachvollziehbare Abläufe als Grundlage einer sicheren Versorgung.

  • Anleitung und Empfehlungen

    konkrete Hinweise zur Verbesserung der Pflege im häuslichen Umfeld.

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Hintergrund und Kostenträger

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, in festgelegten Abständen einen Beratungseinsatz abzurufen – bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse vergütet. Wir übernehmen die Durchführung zuverlässig und sorgen dafür, dass die Nachweise korrekt erbracht werden.

Häufige Fragen

Verpflichtet sind alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und sich zu Hause durch Angehörige pflegen lassen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich abzurufen. Wer Pflegegrad 1 hat oder Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst nutzt, kann den Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch nehmen. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.
Lassen Sie sich beraten

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