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Wer einen Angehörigen pflegt, ist oft rund um die Uhr im Einsatz. Doch auch pflegende Angehörige brauchen Erholung, geraten selbst einmal in Krankheit oder möchten in den Urlaub fahren. Für genau diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: eine vorübergehende Ersatzpflege, die die Versorgung sicherstellt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
Die Pflegetime GmbH übernimmt diese Ersatzpflege zuverlässig und mit der gewohnten Qualität – stunden- oder tageweise, ganz nach Ihrem Bedarf.
flexible Übernahme der Versorgung bei Verhinderung
körperbezogene Pflegemaßnahmen und Betreuung wie gewohnt
der Hauptpflegeperson
durch die Pflegekasse
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