Unsere Leistungen

Medizinische Versorgung – Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Fachgerechte medizinische Pflege in Ihrem Zuhause – durchgeführt von qualifizierten Pflegefachkräften, abgestimmt mit Ihren behandelnden Ärzten.
Medizinische Versorgung in vertrauter Umgebung

Häusliche Krankenpflege durch qualifizierte Fachkräfte – sicher, zuverlässig und direkt bei Ihnen zu Hause.

Viele medizinische Behandlungen müssen nicht im Krankenhaus oder in der Praxis erfolgen, sondern können sicher und zuverlässig zu Hause durchgeführt werden. Die häusliche Krankenpflege – auch Behandlungspflege genannt – umfasst alle ärztlich verordneten Maßnahmen, die von den Krankenkassen nach SGB V getragen werden.

Die Pflegetime GmbH übernimmt diese Aufgaben mit examinierten Pflegefachkräften, die im Umgang mit medizinischen Maßnahmen geschult sind. So vermeiden Sie unnötige Wege und erhalten Ihre Versorgung in der vertrauten Umgebung Ihres Zuhauses.

Unsere Beratungsleistungen

Medizinische Maßnahmen, die wir übernehmen

  • Injektionen

    z. B. Insulingabe sowie weitere subkutane und intramuskuläre Injektionen

  • Wundversorgung

    fachgerechter Verbandswechsel und Versorgung chronischer und akuter Wunden

  • Medikamentengabe und -überwachung

    Stellen und Verabreichen von Medikamenten

  • Kontrolle der Vitalwerte

    Überwachung von Blutdruck, Puls, Blutzucker und Sauerstoffsättigung

  • Kompressionstherapie

    inkl. Anlegen von Kompressionsverbänden sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Versorgung von Stoma, PEG-Sonden und Trachealkanülen

  • Infusionen

    nach ärztlicher Anordnung

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Ablauf und Kostenträger

Verordnung und Kostenübernahme

Behandlungspflege wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet. Die Verordnung reichen Sie – oder wir gemeinsam mit Ihnen – bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Nach der Genehmigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nach SGB V. Wir koordinieren die Versorgung eng mit Ihren behandelnden Ärzten und dokumentieren alle Maßnahmen sorgfältig.

Häufige Fragen

Die Behandlungspflege wird von Ihrer Haus- oder Fachärztin auf dem Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (Muster 12) ausgestellt. Diese Verordnung reichen Sie – oder wir gemeinsam mit Ihnen – bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung ein. Nach der Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach SGB V. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und koordinieren die Versorgung eng mit Ihren behandelnden Ärzten.
Medizinische Pflege zu Hause

Kontaktieren Sie uns

Sie haben eine ärztliche Verordnung oder Fragen zur Behandlungspflege? Sprechen Sie uns an.